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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#40
@peperoni

Das Privatinsolvenz ist noch nicht eröffnet, das heißt ich kann bis zum Antrag weitere Gläubiger hinzufügen. Natürlich werde ich in kürze probieren sauber aus dem Mietvertrag herauszukommen, aber da ich meine ex kenne gehe jetzt schon vom schlimmsten aus. Da jetzt mein vermieter mein Vater ist und auch in seinem Haus wohne, habe ich keine bedenken das es zu problemen kommen sollte, wenn ich später mal ausziehen sollte.

Da hast du recht was bei gerichten zu gunsten der vater gehen sollte, gibs dafür keine 100% Garantie
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Unterhaltspreller2023 - 28-07-2023, 10:22

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