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BFH vom 11. Mai 2023, III R 9/22 - Kinderbetreuungskosten
#4
Nein. Aber du, wenn du falsche Tatsachen lieferst, um die Erstattung zu bekommen, z.B. gemeinsames Wohnen mit dem Kind behauptest, obwohl das nicht stimmt.
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RE: BFH: Kinderbetreuungskosten nicht steuerlich absetzbar - von p__ - 30-07-2023, 17:18

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