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Auskunft, Studium, erneute Anzeige möglich?
#3
(04-08-2023, 02:23)fragender schrieb: und von mir monatlich 105 € Unterhalt.

Bißchen wenig Auskunft.

Auf welcher Basis hast Du die 105 EUR gezahlt.

War es ein Unterhaltstitel?

Wenn ja, war Dein Zurückhalten des Unterhalts rechtswidrig und Dein Sohn hatte das Recht, Dich zu verklagen.
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RE: Auskunft, Studium, erneute Anzeige möglich? - von Simon ii - 04-08-2023, 10:34

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