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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#56
Wenn sie NACHWEISLICH eine falsche Eidesstattliche Erklaerung abgegeben hat, kannst Du sie anzeigen. Das ist auch kein Kawaliersdelikt. Natuerlich wandert sie dafuer nicht in den Knast aber das gibt eine schon ordentlich einen auf den Deckel. Selbst bei einer Frau. ABER nochmals, es muss NACHWEISLICH sein. Eine Aussage eines Verwandten oder Freundes dass die Gutste davon wusste, reicht dafuer nicht aus.

Betr. Klageschrift: Spare Dir den Aufwand da seitenlang und ausfuehrlich jede einzelne Luege auseinanderzunehmen und Dich zu rechtfertigen. Das liest der Richter einfach nicht und nervt den nur. Den Fehler machen leider viel. Und nun kommen wir wieder zur Kernaussage zurueck, es hat eh keine Konsequenzen fuer die "Dame" da sie quasi Narrenfreiheit hat. Konzentriere Dich auf das Wesentliche. Wenn Du ihr eine falsche eidesstattliche Versicherung wirklich zweifellsfrei nachweisen kannst, zerstoert das ihre Glaubwuerdigkeit und dann kannst Du den Rest fast mit Dreizeilern erledigen. So eine eideststattliche Falschaussage waere ein kleiner Joker fuer Dich......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von kay - 05-08-2023, 01:47

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