07-08-2023, 15:50
(07-08-2023, 14:54)Unterhaltspreller2023 schrieb: @nappo
Vielen Dank für deine Antwort und die ausführung der möglichen szenarien. Diese habe ich mir auch schon durchdacht. Aber wie sieht es bei klein kindern aus alter von 1-3 jahren die kannst du schlecht befragen noch sind die in der Schulpflicht. Durch den Umzug wird sie den Umgang massiv stören, weil ich kein PkW besitze und die fahrt mit dem Zug mehr als 1 std dauert. Wie soll das Funktionieren wenn man kleinkinder regelmäßig sehen sollte und in zeiten von 2-3 std will ja nicht mein lebenlang mit den Kindern die zeit draußen in der Kälte verbringen.
Wenn es soweit kommen sollte, sodass sie tatsachen geschaffen hat das ich keine Möglichkeit habe die Kinder zusehen bleibt mir nix anderes übrig aufgrunddessen lebenslang unter Trauma und schweren depression mich attestieren lassen und nicht mehr erwervsfähig bin
Bei Kindern unter 3 mit Wochenendumgang (wenn du so viel überhaupt hast), wird imho jedes Gericht die Mutter mit Kind umziehen lassen, da sie die Hauptbetreuungsperson ist und Freizügigkeit besteht. Kannst dir die Gerichtskosten lieber sparen.