07-08-2023, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2023, 18:15 von Unterhaltspreller2023.)
(07-08-2023, 15:50)Apfelmuss schrieb: [quote="Unterhaltspreller2023" pid='215386' dateline='1691412879']
Bei Kindern unter 3 mit Wochenendumgang (wenn du so viel überhaupt hast), wird imho jedes Gericht die Mutter mit Kind umziehen lassen, da sie die Hauptbetreuungsperson ist und Freizügigkeit besteht. Kannst dir die Gerichtskosten lieber sparen.
Ich habe aktuell kein Kontakt zu den Kindern seid 8 wochen jeglicher Kontakt wird grundlos veweigert und schreiben vom Anwalt ignoriert.
Sollte grundlos das alles durchziehen bewegt sie sich nach 235 sgb, das müsste ich mit mein eigenen augen sehen um das zu Glauben das ein Richter diesen Paragraph ignoriert