09-08-2023, 10:22
(05-08-2023, 14:05)Surajin schrieb: Ist eine eidesstattliche Falschaussage bzgl. Vermögenswerten nicht eventuell sogar ein Ausschlusskriterium für nachehelichen Unterhalt?
Träumer.
Ich konnte meiner Exe vor dem OLG Stuttgart die Unterschlagung/Veruntreuung/Diebstahl von mind. 60.000 € nachweisen (es war viel mehr, ich konnte nur die 60.000 beweisen).
Kommentar des vorsitzenden Richters dazu: "warum haben sie ihre Frau nicht damals gleich aus dem Haus geworfen? Jetzt im Nachhinein muß ich davon ausgehen, daß sie einverstanden waren". Kommentar Ende. Hätte ich damals meine Exe mit drei Kindern auf die Strasse geworfen, die hätten mich bei Gericht regelrecht geschlachtet.
Merke: vor Gericht, oder genauer gesagt vor deutschen Richtern bist du als Mann der [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Du hast schon verloren, bevor es überhaupt losgeht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1