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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#63
Update:

Anwaltliches Schreiben der gegnerischen Seite ist eingangen. Der beinhaltet, das ihre mandantin (grundlos) die umgangskontakte verweigert und dies vor Gericht klären möchte.

Verstehe nicht was sie vor Gericht klären möchte, wenn es diesbezüglich kein Grund besteht um darüber vor dem Gericht streiten zu können.

In der gleichen Zeit ist auch der Beschluss vom Amtsgericht eingetroffen.
-Dieser besagt das meine beschwerde wegen Prozesskostenhilfe abgeholfen wurde und nun diese zum OLG weitergeleitet wurde.

In diesem Schreiben habe ich gemerkt das ich es mit einer überforderten und ahnungslose Richterin zu tun habe.

Ihre Begründung beruhte sich auf Spekulation und von mir wurden sachen gefordert, die letzendlich nicht eingereicht wurden, weil ich bisher kein schreiben erhalten mit der aufforderung erhalten habe. 

Am ende schrieb sie das durch mein Vermögen die schulden getilgt wurden, genug übrig bliebe um die Gerichtskosten selber zu tragen. Die Richterin hat einfach die Zinsen außeracht gelassen und die nicht berücksichtigt. Selbst wenn dies so ist, wäre ich damit immer noch unter 10.000 euro schonvermögen damit ich anspruch auf Gerichtskostenhilfe  habe. Deswegen  frage lch mich ob die Richterin das garnicht weiß.


Kann man gegen diesen Beschluss direkt beschwerde oder einspruch erheben?
Oder ist der zug abgefahren und muss dies beim OLG machen?
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Unterhaltspreller2023 - 09-08-2023, 17:46

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