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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#9
Guten Abend an alle Mitglieder!

Ich habe alle meine Gehaltsabrechnungen geschickt. Was die Steuererklärungen angeht, habe ich einfach gesagt, dass ich sie nicht habe, woraufhin die Anwältin in keiner Weise reagierte und nicht noch einmal danach fragte. Nach einer langen Pause, die offenbar durch die Urlaubszeit bedingt war, erhielt ich ein Schreiben der Anwältin.

Hier ist eine Zusammenfassung des Schreibens:

Sehr geehrter Vater,

Zur Unterhaltsangelegenheit:
Ich bedanke mich für die übersandten Einkommensnachweise. Nach der beiliegenden Unterhaltsberechnung beträgt der Kindesunterhaltsanspruch für jedes Kind monatlich 518,00 €.

Zu Mehr- und Sonderbedarfen:
Unter Berücksichtigung Ihrer Zahlungen muss der Mehr- und Sonderbedarf für Ihre gemeinsamen Kinder von jedem Elternteil hälftig getragen werden. Der Mehrbedarf beläuft sich momentan auf folgende Positionen:
  • Musikschule Kind 1: 100,00 €
  • Musikschule Kind 2: 100,00 €
  • Karate Kind 1: 9,00 €
  • Karate Kind 2: 9,00 €
  • Hort Kind 2: 55,00 €
  • Kunstschule Kind 1: 55,00 €
  • Kunstschule Kind 2: 50,00 €

Insgesamt beträgt der Mehrbedarf monatlich 378,00 €, Ihr Anteil davon 189,00 €. Bis August 2023 waren somit monatlich 1.225,00 € zu bezahlen.

Zum Zahlungsverzug:
Sie befinden sich seit April 2023 im Zahlungsverzug, sodass die Differenz von 900,00 € (90,00 € x 2 x 5) auszugleichen ist. Ich erwarte die Überweisung spätestens bis zum 31. August 2023 und bitte ebenfalls um Vorlage der abgeänderten Jugendamtsurkunden mit 128% des Mindestunterhalts statt der bisher gezahlten 110%.

Zukünftige Änderungen:
Ab September 2023 entfallen die Hortkosten für (Kindname gelöscht), und es kommen Schwimmkurskosten hinzu:
  • Schwimmen DLRG Kind 1: 15,00 €
  • Schwimmen DLRG Kind 2: 15,00 €
Sie werden aufgefordert, ab September 2023 den Gesamtunterhalt in Höhe von 1.212,50 € monatlich im Voraus anzuweisen.

Zur Einkommens- und Kindergeldberechnung:
Ihr Einkommen beträgt netto 3.557,27 €. Das Kindergeld für die Kinder beträgt jeweils 250,00 € und wird vom anderen Elternteil, der die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung erfüllt, empfangen.

Berechnung des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023, Gruppe 6: 3501-3900, BKB: 2050):

Für Kind 1: 643,00 € Tabellenunterhalt - 125,00 € Kindergeld = 518,00 €
Für Kind 2: 643,00 € Tabellenunterhalt - 125,00 € Kindergeld = 518,00 €

Zusammenfassung der Zahlungspflichten:

Kind 1: 518,00 €
Kind 2: 518,00 €
Gesamt: 1.036,00 € monatlich

Eine so abrupte Änderung der Kindesunterhaltszahlung von 775€ auf 1225€ halte ich für einen Raubüberfall! Deshalb möchte ich einen Anwalt beauftragen, den Kindesunterhalt sowie den Mehrbedarf neu zu berechnen. Die Anwältin meiner Ex hat keine Gehaltsabrechnungen meiner Ex beigelegt, sondern bezieht sich nur auf mein Gehalt. Im Zusammenhang damit möchte ich von meinem Ex verlangen:

1. Ich fordere Gehaltsabrechnungen meiner Ex für den gleichen Zeitraum, für den ich geschickt habe.
2. Ich werde für jeden Mehrbedarf Verträge anfordern und auch Ausgabennachweise, die die Teilnahme der Kinder an diesen Abschnitten, die aufgeführt wurden, bestätigen.
3. ich werde meine Ex daran erinnern, sparsamer mit den Ausgaben umzugehen und die Kinder nicht zu allem zu schicken.
4. Ich werde meine Ex über HORT informieren, dass sie es für sich selbst macht, da wir beide im Home Office arbeiten und die Kinder ihre Hausaufgaben zu Hause machen können!

Wenn jemand Ideen oder Gedanken zu diesem Fall hat, wäre ich für jede Hilfe dankbar!
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RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von NeuesKapitel - 10-08-2023, 00:47

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