10-08-2023, 09:42
Im Grunde ist die Berechnung so schon ok, würde ich sagen.
Da lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung nicht.
Hälftige Teilung des Mehrbedarfs ist nur korrekt, wenn ihr beide das Gleiche verdient. Sonst geht es anteilig nach Gehalt.
Eine Bereinigung deines Gehalts könnte evtl. bewirken, dass du eine Stufe runterrutscht in der DT.
Punkte 3 und 4 sind Kinderkram, lass es, ist besser für die Nerven.
Da lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung nicht.
Hälftige Teilung des Mehrbedarfs ist nur korrekt, wenn ihr beide das Gleiche verdient. Sonst geht es anteilig nach Gehalt.
Eine Bereinigung deines Gehalts könnte evtl. bewirken, dass du eine Stufe runterrutscht in der DT.
Punkte 3 und 4 sind Kinderkram, lass es, ist besser für die Nerven.