(10-08-2023, 09:42)Newton schrieb: Hälftige Teilung des Mehrbedarfs ist nur korrekt, wenn ihr beide das Gleiche verdient. Sonst geht es anteilig nach Gehalt.
Was nachgewiesen werden muss. Die Ex muss ihr Einkommen offenlegen, um die Haftungsquote berechnen zu können. Hat sie das?