10-08-2023, 20:56
Ja, danke erstmal für die Beiträge. Bin als Frau und Mutter eines Sohnes gerade sehr entsetzt, wie wenig Rechte Männer in diesen Angelegenheiten haben.
Und stimmt, das Kind ist noch nicht geboren, die Kindsmutter ist in der 12 SSW. Daher können wir auch noch keinen eigenen Vaterschaftstest machen lassen, legal oder halblegal. Und dass das von der Kindsmutter angekündigte Schreiben eine Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung ist, habe ich erstmal vermutet, k.A. ob die das so früh schon fordern können. Wir werden aber jetzt auf jeden Fall erstmal bis zur Geburt abwarten und es dann auf einen offiziellen Vaterschaftstest ankommen lassen.
Was den Notar betrifft, habe ich so meine Zweifel: soweit ich gelesen habe, sind private Unterhaltsvereinbarungen in Deutschland nicht erlaubt bzw ungültig, da das JA immer die Möglichkeit haben will, "zugunsten des Kindes" den Unterhalt zu erhöhen, wenn sich das Einkommen des Kindsvaters ändert. Was bei meinem 21j Sohn der Fall ist - er ist selbständig und hat einkommensschwache und einkommensstarke Monate. Daher müsste das JA bzw. die Unterhaltskasse in einkommensschwachen Monaten Vorauskasse leisten und das Geld dann in einkommensstarken Monaten zurückfordern - nicht sehr motivierend :-( Deshalb möchten wir den Unterhaltsanspruch so gering wie möglich halten, zumal die Kindsmutter ja offensichtlich nur einen Geldgeber will und kein gleichberechtigtes Elternteil. Und deshalb fürchte ich auch, dass das JA ggf. auch mich als Mutter des Kindsvaters belangen wird (soweit ich gelesen habe, ist das möglich, obwohl der Selbstbehalt dann bei 2.000 EUR liegt).
Und stimmt, das Kind ist noch nicht geboren, die Kindsmutter ist in der 12 SSW. Daher können wir auch noch keinen eigenen Vaterschaftstest machen lassen, legal oder halblegal. Und dass das von der Kindsmutter angekündigte Schreiben eine Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung ist, habe ich erstmal vermutet, k.A. ob die das so früh schon fordern können. Wir werden aber jetzt auf jeden Fall erstmal bis zur Geburt abwarten und es dann auf einen offiziellen Vaterschaftstest ankommen lassen.
Was den Notar betrifft, habe ich so meine Zweifel: soweit ich gelesen habe, sind private Unterhaltsvereinbarungen in Deutschland nicht erlaubt bzw ungültig, da das JA immer die Möglichkeit haben will, "zugunsten des Kindes" den Unterhalt zu erhöhen, wenn sich das Einkommen des Kindsvaters ändert. Was bei meinem 21j Sohn der Fall ist - er ist selbständig und hat einkommensschwache und einkommensstarke Monate. Daher müsste das JA bzw. die Unterhaltskasse in einkommensschwachen Monaten Vorauskasse leisten und das Geld dann in einkommensstarken Monaten zurückfordern - nicht sehr motivierend :-( Deshalb möchten wir den Unterhaltsanspruch so gering wie möglich halten, zumal die Kindsmutter ja offensichtlich nur einen Geldgeber will und kein gleichberechtigtes Elternteil. Und deshalb fürchte ich auch, dass das JA ggf. auch mich als Mutter des Kindsvaters belangen wird (soweit ich gelesen habe, ist das möglich, obwohl der Selbstbehalt dann bei 2.000 EUR liegt).