Hi Sirius,
klar kann man verzichten, solange man nicht dem Staat zur Last fällt. D.h. sie kann nicht verzichten und dann Bürgergeld in Anspruch nehmen.
Im ersten Jahr wird der Betreuungsunterhalt zudem in etwa um die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Zur notariellen Urkunde: Ja, ein solcher Titel ist gültig (und daraus kann auch vollstreckt werden). Wenn er allerdings in zu geringer Höhe erstellt wird, kann die Mutter des Kindes (bzw. ggf. das Jugendamt) auf einen höheren Titel klagen.
Und nein, der Unterhalt wird nicht monatlich ermittelt. Bei Selbständigen wird zu Berechnung das Einkommen der letzten drei Jahre als Grundlage genommen und daraus das durchschnittliche Monatseinkommen ermittelt. Das ist die Grundlage für den Unterhalt, der jeden Monat zu bezahlen ist. Für die schlechteren Monate muss Dein Sohn in den guten etwas zurücklegen
klar kann man verzichten, solange man nicht dem Staat zur Last fällt. D.h. sie kann nicht verzichten und dann Bürgergeld in Anspruch nehmen.
Im ersten Jahr wird der Betreuungsunterhalt zudem in etwa um die Höhe des Elterngeldes reduziert.
sirius83 dateline='[url=tel:1691693814' schrieb: 1691693814[/url]']
J
Was den Notar betrifft, habe ich so meine Zweifel: soweit ich gelesen habe, sind private Unterhaltsvereinbarungen in Deutschland nicht erlaubt bzw ungültig, da das JA immer die Möglichkeit haben will, "zugunsten des Kindes" den Unterhalt zu erhöhen, wenn sich das Einkommen des Kindsvaters ändert. Was bei meinem 21j Sohn der Fall ist - er ist selbständig und hat einkommensschwache und einkommensstarke Monate. Daher müsste das JA bzw. die Unterhaltskasse in einkommensschwachen Monaten Vorauskasse leisten und das Geld dann in einkommensstarken Monaten zurückfordern
Zur notariellen Urkunde: Ja, ein solcher Titel ist gültig (und daraus kann auch vollstreckt werden). Wenn er allerdings in zu geringer Höhe erstellt wird, kann die Mutter des Kindes (bzw. ggf. das Jugendamt) auf einen höheren Titel klagen.
Und nein, der Unterhalt wird nicht monatlich ermittelt. Bei Selbständigen wird zu Berechnung das Einkommen der letzten drei Jahre als Grundlage genommen und daraus das durchschnittliche Monatseinkommen ermittelt. Das ist die Grundlage für den Unterhalt, der jeden Monat zu bezahlen ist. Für die schlechteren Monate muss Dein Sohn in den guten etwas zurücklegen