11-08-2023, 10:04
Hallo,
gelesen habe ich davon auch schon, dass auch auf die Großeltern zurückgegriffen werden kann, falls der Unterhaltspflichtige ausfällt.
Wie sieht es tatsächlich in der Praxis aus? Ist so etwas schon vorgekommen oder theoretisches Wunschdenken? Wir alle kennen ja die Unterscheide zwischen Theorie und Praxis....
gelesen habe ich davon auch schon, dass auch auf die Großeltern zurückgegriffen werden kann, falls der Unterhaltspflichtige ausfällt.
Wie sieht es tatsächlich in der Praxis aus? Ist so etwas schon vorgekommen oder theoretisches Wunschdenken? Wir alle kennen ja die Unterscheide zwischen Theorie und Praxis....