11-08-2023, 10:32
(11-08-2023, 09:56)DrNewton schrieb: Hallo,
Austriake spricht mir aus der Seele. Ich kann dem nur voll und ganz zustimmen. Wenn Du die Möglichkeit hast, aus dem Ausland zu arbeiten, mach es. Aber, nicht jeder ist dazu geeignet und hat die entsprechenden Grundvorraussetzungen. Auch dieser Schritt ins Ausland zu gehen muss gut überlegt und vor allen richtig gut vorbereitet sein! Ganz so einfach, wie es im bunten TV gezeigt wird, ist es ja leider auch nicht immer. Genauso habe ich es auch gemacht, jedoch hatte ich eine andere Konstellation. War zum damaligen Zeitpunkt selbständig in Deutschland. Habe meine Firma in D zugemacht und im Ausland (unter anderem Namen) wieder eine neue Firma eröffnet. Ich bin einfach etwas dichter an meine / unsere Lieferanten gezogen. Hat den Vorteil, dass ich diese schneller und leichter auf die Finger klopfen kann, wenn etwas nicht nach Plan läuft.
Die Frage die sich mir stellt, nach wie vielen Jahren bist Du wieder zurück nach Deutschland?
Was ist mit den Unterhaltsschulden passiert? Hat die Verjährung gegriffen?
Bist Du wieder offiziell in D gemeldet oder nur auf Besucher?
Mein ältester Sohn wird im nächsten Jahr 18 Jahre, so dass ich mir langsam Gedanken machen werde für Phase II..... daher meine Fragen.
Mein Zielland wäre die Türkei, dort verfüge aktuell ein Passives einkommen ( was nicht auf meinem namen läuft) dort verzinsen derzeit staatliche banken auf dein Vermögen 40% Zinsen, solange die Währung nicht massiv steigt ist dies ein gutes Geschäft, wobei der Staat den währungsausgleich beim Fall garantiert und 5% Garantie zinsen versichert. Somit hättest du egal wie es verläuft, mindestens 5% Gewinn auf dein Eigenkapital. Langfristig ist dies natürlich keine Lösung, daher versuche ich paralell mich selbstständig zu machen ob es Dropshipping wird oder ein Geschäft gründen werde steht noch in den Sternen. Das einzigste was mir sorge bereitet, ist ob der Paragrapgäh 170 Unterhaltspflichtverletzung in der türkei durchgesetzt werden könnte durch die deutschen Behörden. Ich weiß das man in diesen Ländern die Vollstreckung durchsetzen kann ( wenn man überhaupt soweit kommt) aber ob die Straftat dort genauso die gültigkeit bekommen kann, habe ich bislang diesbezüglich keine Info erhalten.
Daher probiere ich erstmal als langzeitarbeitsloser durchzukommen, weil ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.