11-08-2023, 12:09
Laut den Links gilt für Großeltern das gleiche, wie für Eltern, nur dass es so ausgelegt wird, als wären die Kinder schon volljährig.
Also keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt bei 1650 €.
Also keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt bei 1650 €.