11-08-2023, 12:23
sirius83 schrieb:Deshalb bin ich nicht sicher, ob es z.b. Sinn macht, sein Auto auf mich umzuschreiben bzw ein Auto zu kaufen und ihm gelegentlich zu überlassen, es gibt da ja recht kreative Vorschläge im Internet.
Angesichts der Geschichten hier im Forum leide ich schon mal prophylaktisch an Verfolgungswahn
Also Betreuungsunterhalt muss er natürlich nur zahlen, wenn er leistungsfähig ist.
wird er verurteilt, dass er das zu zahlen hat
und wenn er dann das nicht bezahlt, dann kann sein Auto gepfändet werden usw.
Ansonsten würde es Sinn machen ein Auto auf Kredit zu kaufen auf seinen Namen.
Kredite werden teilweise berücksichtigt. Beim Kindes-Unterhalt muss der Mindestunterhalt
gezahlt werden, ob leistungsfähig oder nicht in der Regel.
wenn er also keine Vaterschaftsanerkennung macht, diese aber nach 1,5 Jahren ermittelt wird,
muss er rückwirkend den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen und nicht den Mindestunterhalt
( falls jemand eine andere info hat, bitte reinschreiben)