Dein Sohn soll sich eine 1000€ Wohnung nehmen mit 50qm
So erhöht er den Selbstbehalt und kann sicher sein dass kein
Betreuungsunterhalt von ihm verlangt werden kann wegen Leistungsunfähigkeit
Die Gegenseite wird führsorglich die Karte spielen,
dass man am Ende alles
Auf einmal zahlen müsste .
Deswegen das Kindesunterhalt abzweigen monatlich
und wenn er wirklich der Vater ist
Dann halt einfach dem Jugendamt das alles überweisen was gefordert wird
Zinsen fallen sowieso keine an.
So erhöht er den Selbstbehalt und kann sicher sein dass kein
Betreuungsunterhalt von ihm verlangt werden kann wegen Leistungsunfähigkeit
Die Gegenseite wird führsorglich die Karte spielen,
dass man am Ende alles
Auf einmal zahlen müsste .
Deswegen das Kindesunterhalt abzweigen monatlich
und wenn er wirklich der Vater ist
Dann halt einfach dem Jugendamt das alles überweisen was gefordert wird
Zinsen fallen sowieso keine an.