12-08-2023, 17:04
Das führt doch jetzt alles zu noch mehr Irritation. Die Mutter ist in der 12. SSW. Da fließt erst mal noch viel Wasser den Rhein runter. Dann kommt die Vaterschaftsklage. Ab wann das JA - sofern die Mutter dort aufschlägt - oder das JC Auskunft verlangt, steht in den Sternen.
Wenn das passiert UND die Vaterschaftsfeststellung zu Ungunsten des Betroffenen ausfällt, lässt sich leicht klären, ab wann Unterhalt rückwirkend zu zahlen wäre. Nämlich eben erst nach Feststellung der Vaterschaft und NACH Aufforderung zur Auskunftserteilung.
Da nutzt es wenig, jetzt in Aktionismus abzutauchen. Am Ende des Tages kommt alles anders. Und als kleiner Selbständiger, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen und sollte es auf jeden Fall schlicht versuchen, was die Kosten für die Vaterschaftsklage u.v.m. angeht
Wenn das passiert UND die Vaterschaftsfeststellung zu Ungunsten des Betroffenen ausfällt, lässt sich leicht klären, ab wann Unterhalt rückwirkend zu zahlen wäre. Nämlich eben erst nach Feststellung der Vaterschaft und NACH Aufforderung zur Auskunftserteilung.
Da nutzt es wenig, jetzt in Aktionismus abzutauchen. Am Ende des Tages kommt alles anders. Und als kleiner Selbständiger, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen und sollte es auf jeden Fall schlicht versuchen, was die Kosten für die Vaterschaftsklage u.v.m. angeht