12-08-2023, 23:37
Sogar noch mehr, wenn sie erfahren dass du Teilzeiterwerbstätig bist. Bei Teilzeit sinkt auch der Selbstbehalt entsprechend Richtung Nichterwerbstätiger (1120 EUR).
Ansonsten hat sich leider alles sehr verschärft. Kindergarten ist Dank den Ar***löchern vom BGH "in Abkehr von der früheren Rechtssprechung" nun Mehrbedarf, wie du schon sagst. Aber nicht die Kosten fürs Essen in der Einrichtung. Ist ohnehin ein Witz, einer Mutter die nicht arbeitet und auf ihrem faulen Hintern sitzt musst du die Kinderfremdbetreuung bezahlen.
Mit dem Mindestunterhalt fährst du auch noch gut. Bei einem Unterhaltspflichtigen wird man normalerweise um eine Stufe hochgestuft.
Ansonsten hat sich leider alles sehr verschärft. Kindergarten ist Dank den Ar***löchern vom BGH "in Abkehr von der früheren Rechtssprechung" nun Mehrbedarf, wie du schon sagst. Aber nicht die Kosten fürs Essen in der Einrichtung. Ist ohnehin ein Witz, einer Mutter die nicht arbeitet und auf ihrem faulen Hintern sitzt musst du die Kinderfremdbetreuung bezahlen.
Mit dem Mindestunterhalt fährst du auch noch gut. Bei einem Unterhaltspflichtigen wird man normalerweise um eine Stufe hochgestuft.