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Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen
#5
Oh, dieses Jugendamt.

Das Geld geht nicht mehr an die Mutter, sondern ans Kind, die Mutter muss selber zahlen. Sie erbringt keine Betreuungsleistung mehr.
Siehe auch OLG Koblenz vom 26.09.2012, Az. 13 UF 413/12.

Das Kindergeld erhält übrigens der aufs Konto, der mehr Unterhalt leistet und hat es ebenfalls ans Kind weiterzureichen.
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RE: Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen - von p__ - 17-08-2023, 15:03

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