17-08-2023, 15:17
Deine Ex ist nun auch verpflichtet Unterhalt zu zahlen. D.h. sie muss auch ihr Gehalt ggü. dem JA ebenfalls offenlegen. Hat sie dies bereits gemacht?
Hast du einen guten Draht zu deiner Tochter?
Wenn sie bisher keinen Cent von deiner Ex des Unterhaltes den du zum 1.8. überwiesen hast bekommen hast, wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Unterhalt den du zum 1.9. an deine Ex zahlst nicht an die Tochter weiterleiten.
Evtl. kannst du ja mit deiner Tochter besprechen, dass du an die Mutter vorerst keinen Unterhalt für sie zahlst und sofern alles geregelt ist, Höhe und ob du direkt an die Tochter zahlen kannst, dann ihr (deiner Tochter) direkt die Nachzahlungen zahlst.
Somit gewinnst du etwas Zeit zur Klärung mit dem JA, ohne dass du Unterhalt an deine Ex für eure Tochter zahlst den sie sowieso nicht weiterleitet.
Hast du einen guten Draht zu deiner Tochter?
Wenn sie bisher keinen Cent von deiner Ex des Unterhaltes den du zum 1.8. überwiesen hast bekommen hast, wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Unterhalt den du zum 1.9. an deine Ex zahlst nicht an die Tochter weiterleiten.
Evtl. kannst du ja mit deiner Tochter besprechen, dass du an die Mutter vorerst keinen Unterhalt für sie zahlst und sofern alles geregelt ist, Höhe und ob du direkt an die Tochter zahlen kannst, dann ihr (deiner Tochter) direkt die Nachzahlungen zahlst.
Somit gewinnst du etwas Zeit zur Klärung mit dem JA, ohne dass du Unterhalt an deine Ex für eure Tochter zahlst den sie sowieso nicht weiterleitet.