17-08-2023, 21:11
(17-08-2023, 20:46)p__ schrieb: Das ist ein grosser Erfolg, wenn die Ex mit Verfahrenskostenhilfe klagen wollte und die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wurde. Dann fehlt es nämlich an Erfolgsaussichten in der juristischen Vorprüfung. Das ist auch Bedingung, nicht nur "kein Geld haben".
Genau daran hatte ich auch gedacht gehabt, aber in der Klage ging es um einstweilige Verfügung Kindesunterhalt daher hatte ich mich gewundert gehabt über den Beschluss, weil normalerweise hat ja jedefrau erfolgsaussichten auf Erfolg wenn es um Unterhalt geht