Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen
#10
§1909 BGB gibt es nicht mehr. Neu ist jetzt der kürzer gefasste §1809 BGB und das heisst dort auch nicht mehr Ergänzungspfleger.

Zunächst mal gibt es die Pflicht der Eltern, sich zu einigen, genau das ist nämlich der wichtigste Inhalt der gemeinsamen Sorge, wie heute leider unter all dem Juristengebrüll incl. fetter Honorarrechnungen gerne überdeckt wird. Erst wenn einer vors Familiengericht geht und Anträge stellt, kann ein Pfleger ins Spiel kommen. Durch das Gericht bestellt, nicht von einem Elternteil herbeigepfiffen. Aber auch dann muss der nicht sein, auch ein Ersetzungsantrag nach § 1628 BGB ist ebenso möglich.

Ein Pfleger ändert nichts an den unterhaltsrechtlichen Tatsachen, an der neuen Realität, die nun entstanden ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen - von p__ - 18-08-2023, 12:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen HushedAnonymous 20 4.016 02-12-2023, 14:17
Letzter Beitrag: Alimen T
  Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung Smiley 4 1.860 28-02-2023, 19:18
Letzter Beitrag: Nappo
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 5.281 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.920 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste