20-08-2023, 12:07
(20-08-2023, 11:53)Uwe schrieb: Vor wenigen Monaten bei mir ähnliche Konstellation:
Tochter neun, Mutter verhindert seit viereinhalb Jahren den Umgang, das störte natürlich keinen beim Gericht und beim Jugendamt.
Jetzt Umzug geplant. Daher von ihr u.a. Entzug des gemeinsamen Sorgerechtes beantragt beim Gericht. Stellungnahme von Jugendamt und Beiständin waren gegen den Sorgerechtsentzug. Das hat die Richterin aber nicht gestört. Jetzt Kind weg, Sorgerecht weg. zahlen darfst du natürlich weiter.
Im gleichen Atemzug wurde das Thema Auffrischung Corona Impfung behandelt: ich habe mich Stiko konform gegen eine Auffrischung ausgesprochen. Das war der Richterin egal, irgendein ärztliches Attest zur Notwendigkeit der Impfung hätte ihr gereicht. Anscheinend gab es das Attest aber doch nicht.
Das war eine so dumme und dreiste, patzige Richter-Tussi, daß mir im Nachhinein klar geworden ist, dass ich in diesem Prozess nie etwas gewonnen hätte. Familienrecht ist Willkürrecht vor Gericht. Der Anwalt mit den besseren Beziehung oder mehr Sympathie zum Richter gewinnt das Verfahren.
Mein Resümee: viele Urteile von Familiengerichten in Deutschland sind selbst das Papier nicht wert, wenn die Mutter nicht mitmacht. Kindeswohl ist allen Beteiligten Egal. Zuerst kommt immer das wohl und das Recht der Mutter. Vater hat KEINE Rechte! Bekommt das mal in die Köpfe hinein.
Das kann durchaus so sein, aber ein Gericht kann und darf nicht ohne eine plausible Grundlage ein urteil abgeben, damit man dir das Sorgerecht entnimmt, müssten tatkräftige sachen vorliegen. Wie z.B missbrauch Gewalt Drogen konsum usw..Natürlich liegt es an der Kindesmutter wie gut sie lügen kann und professionell Tatsachen insziniert hat, sodass dir das Gegenteil zu beweisen fast unmöglich gelingt. Daher sollte man schon in der Ehe aufpassen, kein Futter der Kindesmutter zu geben. Die 2. Sache ist die meisten Väter tun weiterhin Arbeiten, das bedeutet Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen, daher tun gern Amsgerichte ein Urteil zu geben welches keine Grundlage hat. Und für eine Revision oder in die höhere Instanz zu gehen kann sich der Vater praktisch nicht leisten. Daher wenn man vornhein Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt kann man ungemüht in die Höchste Instanz gehen, spätestens dann wird die Kindesmutter mit so einer Masche nicht durchkommen.