21-08-2023, 08:55
(21-08-2023, 08:37)p__ schrieb: Langer Artikel einer Polit-Redakteurin: https://archive.li/0TPsT
Immerhin empfiehlt jetzt sogar das BMAS den Unterhaltspflichtigen, mit Bürgergeld aufzustocken.
Das erspart uns künftig dann wenigstens langwierige Prozesse vor den Sozialgerichten gegen die Jobcenter.
Zitat:Mit jeder jährlichen Unterhaltsanhebung in der von den Oberlandesgerichten festgelegten „Düsseldorfer Tabelle“ werde Erwerbsarbeit so für eine immer größere Gruppe von Einkommen ökonomisch sinnlos, da sie unabhängig vom Verdienst auf ihren Selbstbehalt von derzeit 1370 Euro zurückgeworfen seien, so Kuhlemann. „Selbstbehalt und Mindestunterhalt für zwei Kinder liegen bereits heute über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen.“
Das Bundesarbeitsministerium weist diese Darstellung zurück. Bei der Berechnung des Bürgergeldes könnten Arbeitnehmer ihre Unterhaltsverpflichtungen von ihrem Einkommen absetzen, teilt das Ministerium mit. „Leistet der Unterhaltsverpflichtete seinen geschuldeten Unterhalt also tatsächlich und wird er dadurch selbst bedürftig, kann er bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem SGB II Bürgergeld erhalten“, heißt es dort. Fehlanreize glaubt man hier nicht zu erkennen. „Im Gegenteil: Ohne die genannten Absetzbeträge würde der Erwerbsanreiz vollkommen erliegen.“
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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