22-08-2023, 02:28
Uff, ich frage mich immer, was diese ellenlagen Schreiben an einen Sachbearbeiter bewirken sollen?
Folgende drei Sätze hätten gereicht:
Alles über diese drei Sätze hinaus ist eher peinlich und vorallem schädlich für die weitere Kommunikation. Nochmal, der Adressat ist ein 0815 Sachbearbeiter in irgendeiner Lokalbehörde! Sorry für die deutlichen Worte, aber der Text ist ein sehr abschreckendes Beispiel, dass man ohne anwaltlichen Rat nicht blind drauf los schreiben sollte.
Man muss die Gegenseite (hier ein Sachbearbeiter) überzeugen, nicht foltern!
Folgende drei Sätze hätten gereicht:
(20-08-2023, 11:44)wildfloh schrieb: In Ihren Schreiben stufen Sie mich in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ein und fordern von mir 115% vom Mindestunterhalt zu zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle hat aber keine Gesetzeskraft, das steht ja auch auf der ersten Seite der Tabelle. Da frage ich mich wie Sie darauf kommen diese zu benutzen?
Alles über diese drei Sätze hinaus ist eher peinlich und vorallem schädlich für die weitere Kommunikation. Nochmal, der Adressat ist ein 0815 Sachbearbeiter in irgendeiner Lokalbehörde! Sorry für die deutlichen Worte, aber der Text ist ein sehr abschreckendes Beispiel, dass man ohne anwaltlichen Rat nicht blind drauf los schreiben sollte.
Man muss die Gegenseite (hier ein Sachbearbeiter) überzeugen, nicht foltern!