28-08-2023, 13:40
Ich vermute, da kommt irgendeine Wischiwaschi-Öffnungsklausel ins BGB und die Gerichte sollen dann ausknobeln, wie das im Detail gehandhabt wird.
Da steht dann im BGB, dass erhöhte Mitbetreuung angemessen zu berücksichtigen sei.
Da steht dann im BGB, dass erhöhte Mitbetreuung angemessen zu berücksichtigen sei.