28-08-2023, 14:05
(28-08-2023, 13:16)peperoni schrieb: Beispiel Wochenende Fr 14 Uhr bis So 19 Uhr: das wären 53 Std bzw 2,2 Tage bzw 2 Übernachtungen.
Was würde hier dann zu Grunde gelegt?
Insgesamt zu wenig, um berücksichtigt zu werden, soweit es die neue Reform angeht. Alles was unter 30 Prozent ist, fällt unter den Tisch und es ist wie bisher voller Unterhalt zu zahlen. 30 % von 365 Tagen sind aufgerundet 110 Tage im Jahr oder 9-10 Tage im Monat, wobei es in wenigstens 2 Monaten mindestens 10 Tage sein müssen um exakt 30 Prozent Betreuungsteilung zu erreichen.
Ein tolles und lukratives Beschäftigungsfeld für Anwälte, die genauen Aufenthaltszeiten der Kinder bei ihren Eltern aufzudröseln.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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