28-08-2023, 14:19
das mit den 110 Tagen ist klar. Mir geht es um die detaillierte Berechnung. Es ist ja ein Unterschied ob das Kind vom umgangsbererchtigten am WE zB von
1. Fr 14 Uhr bis Sonntag 19 Uhr betreut wird im Gegensatz zu
2. Fr 19 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
Bei 1. wären es mehr Stunden und 2 Abendessen zusätzlich was Mehrkosten bedeuten würde
zählt der Freitag dann egal wieviel Stunden betreut wird als ganzer Tag?
Mir geht es nicht um Mehrkosten für Essen etc, sondern um die genaue Berechnung.
Bei uns sind im Beschluss zB auch die Feiertage geregelt, jährlich abwechselnd,sofern sie nicht auf ein Wochenende od Ferienumgang fallen, 9 bis 19 Uhr. Würde das dann als ein ganzer Tag gewertet oder eben nur die Stunden!?
Kann man nur hoffen, dass es dann eine genaue Berechnungsgrundlage gibt, zB in der DDT oder den OLG Richtlinien.
1. Fr 14 Uhr bis Sonntag 19 Uhr betreut wird im Gegensatz zu
2. Fr 19 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
Bei 1. wären es mehr Stunden und 2 Abendessen zusätzlich was Mehrkosten bedeuten würde
zählt der Freitag dann egal wieviel Stunden betreut wird als ganzer Tag?
Mir geht es nicht um Mehrkosten für Essen etc, sondern um die genaue Berechnung.
Bei uns sind im Beschluss zB auch die Feiertage geregelt, jährlich abwechselnd,sofern sie nicht auf ein Wochenende od Ferienumgang fallen, 9 bis 19 Uhr. Würde das dann als ein ganzer Tag gewertet oder eben nur die Stunden!?
Kann man nur hoffen, dass es dann eine genaue Berechnungsgrundlage gibt, zB in der DDT oder den OLG Richtlinien.