28-08-2023, 23:14
Niemals. Aufgrund Umgang den Unterhalt festlegen - ja. Aber aufgrund Unterhalt etwas am Umgang ändern - niemals, das machen die nicht. An der Ausgestaltung des Umgangsrechts wird sich nichts ändern.
Noch nicht einmal das Residenzmodell wird von seiner Position als Standardnachtrennungssituation zurückgestellt, so dass auch andere Betreuungsmodelle gleichwertig wären.
Wahrscheinlich erhöht Buschmann den Unterhalt so weit, dass bei 0-30% Betreuungszeit ein Drittel MEHR zu zahlen ist, bei 30-45% dann die jetzigen Sätze und darüber dann Verhandlungssache.
Noch nicht einmal das Residenzmodell wird von seiner Position als Standardnachtrennungssituation zurückgestellt, so dass auch andere Betreuungsmodelle gleichwertig wären.
Wahrscheinlich erhöht Buschmann den Unterhalt so weit, dass bei 0-30% Betreuungszeit ein Drittel MEHR zu zahlen ist, bei 30-45% dann die jetzigen Sätze und darüber dann Verhandlungssache.