01-09-2023, 01:16
Erstmal ein Hallo in die Runde. Ich bin neu und das ist meine erste Frage. Habe schon viel gelesen und freue mich das es so ein Forum gibt.
Vor allem der Beitrag von sorglos: Der Aufstand wird leise kommen, spricht mir bitter aus dem Herzen
Wir leben in schweren Zeiten und meine Frage kommt mir daher etwas kleinlich vor.
Die Km möchte die Trennung bei drei gemeinsamen Kindern. Ich erhalte Zeitlicht begrenzte Erwerbsminderungsrente und muss dann Grundsicherung beantragen, weil diese zu gering ist. Die KM muss also Unterhaltsvorschuss beantragen und bezieht trotz eines kleinen Gehaltes für eine Teilzeitanstellung Bürgergeld.
Nun ist es so, dass ich trotzdem relativ sparsam und bescheiden bin.
Es hat sich somit ein gewisser Betrag auf meinem Girokonto angesammelt. Meine Sorge ist, dass ich diesen nahezu restlos für den Kindesunterhalt aufbrauchen muss, weil es das Jugendamt von mir erwartet.
Was kann ich tun?
Jetzt das Geld abheben wäre doch zu auffällig und zeitlich knapp und wenn Kontoauszüge eingereicht werden müssen bzw. das Jugendamt sich Einsicht verschafft, offensichtlich was der Grund dafür ist.
Muss ich überhaupt angeben, was auf dem Girokonto ist?
Was ist das Schonvermögen/Notgroschen? Habe jetzt viel im Netz recherchiert und so einige Gerichtsurteile gelesen.
Es wird von einer besonderen Bedürftigkeit für das Kind ausgegangen, sodass keine Selbstbehalt vorliegt. Also keine Opfergrenze besteht.
Oder das SGB 2 wird für den Grundlegende Selbstbehalt/Schonvermögen herangezogen (seit diesen Jahres also 10000Euro).
Oder es wird von 2000 bis 5000 Euro ausgegangen.
Hier im Forum habe ich schon des Öfteren gelesen, dass man keine Angaben zum Girokonto machen muss.
Habe mich jetzt schon an den Bürgerservice des BMFSFJ und des BMJ gewendet. Bis jetzt noch keine konkreten Informationen hierzu.
Jugendämter abtelefoniert. Ist ja klar, wie ausweichend die Kommunikation mit diesen Verlief.
Was ist der Weg? Was kann ich tun und muss jetzt beachten verehrte Leidensbrüder.
Der Aufstand wird (leise) kommen!
Vor allem der Beitrag von sorglos: Der Aufstand wird leise kommen, spricht mir bitter aus dem Herzen
Wir leben in schweren Zeiten und meine Frage kommt mir daher etwas kleinlich vor.
Die Km möchte die Trennung bei drei gemeinsamen Kindern. Ich erhalte Zeitlicht begrenzte Erwerbsminderungsrente und muss dann Grundsicherung beantragen, weil diese zu gering ist. Die KM muss also Unterhaltsvorschuss beantragen und bezieht trotz eines kleinen Gehaltes für eine Teilzeitanstellung Bürgergeld.
Nun ist es so, dass ich trotzdem relativ sparsam und bescheiden bin.
Es hat sich somit ein gewisser Betrag auf meinem Girokonto angesammelt. Meine Sorge ist, dass ich diesen nahezu restlos für den Kindesunterhalt aufbrauchen muss, weil es das Jugendamt von mir erwartet.
Was kann ich tun?
Jetzt das Geld abheben wäre doch zu auffällig und zeitlich knapp und wenn Kontoauszüge eingereicht werden müssen bzw. das Jugendamt sich Einsicht verschafft, offensichtlich was der Grund dafür ist.
Muss ich überhaupt angeben, was auf dem Girokonto ist?
Was ist das Schonvermögen/Notgroschen? Habe jetzt viel im Netz recherchiert und so einige Gerichtsurteile gelesen.
Es wird von einer besonderen Bedürftigkeit für das Kind ausgegangen, sodass keine Selbstbehalt vorliegt. Also keine Opfergrenze besteht.
Oder das SGB 2 wird für den Grundlegende Selbstbehalt/Schonvermögen herangezogen (seit diesen Jahres also 10000Euro).
Oder es wird von 2000 bis 5000 Euro ausgegangen.
Hier im Forum habe ich schon des Öfteren gelesen, dass man keine Angaben zum Girokonto machen muss.
Habe mich jetzt schon an den Bürgerservice des BMFSFJ und des BMJ gewendet. Bis jetzt noch keine konkreten Informationen hierzu.
Jugendämter abtelefoniert. Ist ja klar, wie ausweichend die Kommunikation mit diesen Verlief.

Was ist der Weg? Was kann ich tun und muss jetzt beachten verehrte Leidensbrüder.
Der Aufstand wird (leise) kommen!