01-09-2023, 09:42
Ist ziemlich eindeutig. Wenn du nicht zahlen kannst, musst du auch dein Vermögen bekannt geben, damit die sich draus für Unterhalt bedienen können. Der Stamm deines Vermögens ist fällig.
Die Frage, ob die das wirklich tun ist schon schwieriger zu beantworten. Bei einem fünfstelligen Betrag ist das was anderes wie bei 2000 EUR. Ob du nach der Scheidung und Bezahlung der Anwaltskosten überhaupt noch was hast, ist sowieso die Frage. Vermindere den Kontostand. Lass es runtertröpfeln.
Die Frage, ob die das wirklich tun ist schon schwieriger zu beantworten. Bei einem fünfstelligen Betrag ist das was anderes wie bei 2000 EUR. Ob du nach der Scheidung und Bezahlung der Anwaltskosten überhaupt noch was hast, ist sowieso die Frage. Vermindere den Kontostand. Lass es runtertröpfeln.