01-09-2023, 14:33
(01-09-2023, 14:22)Mitch schrieb: Wegen der Erwerbsminderungsrente bin ich nicht leistungsfähig. Das bedeutet, dass sich für diesen Zeitraum keine Unterhaltschulden aufbaue.
Doch, das kann alles passieren. Erwerbsminderungsrente ist kein Stichwort, das dich von selbst von der Unterhaltspflicht befreit. Grundsicherung auch nicht. Mach dich mal mit dem Begriff der erhöhten Erwerbsobliegenheit vertraut. Es geht schliesslich um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder. §1603 BGB,
Immerhin warst du nicht verheiratet, ein Pluspunkt, der vieles vereinfacht.
Das Geld hebst du ab und zahlst damit bei einem Verwandten einen Privatkredit zurück, den er dir vor Jahren zur Anschaffung von Hausrat und Kinderausstattung gewährt hast. Du verstehst, was ich meine?