01-09-2023, 18:29
Das Problem wird sein, dass du die 30000 EUR sofort nach Rechtskraft des Beschlusses schuldest und die somit auch pfändbar sind. Selbst wenn deine Klage erfolgreich ist, wird das erst in einigen Monaten der Fall sein. Bis dahin ist das Geld weggepfändet (oder du hast es eben wie geurteilt gezahlt) und von der Gegenseite im guten Glauben verbraucht oder von der Arbeitsagentur vereinnahmt.
Dein Ziel sollte also sein, die Rechtskraft oder wenigstens die Auszahlung zu verzögern, damit überhaupt noch etwas für eine Aufrechnung da ist. Ob die dann möglich ist, weiss ich nicht. Aufrechnen kann man nur gegenseitige und gleichartige Forderungen. Aufgerechnet werden kann nur, was fällig und durchsetzbar ist, zudem in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Gläubigers steht.
Die Forderung des Schuldners darf auch nicht abgetreten oder gepfändet worden sein. Das wird bei dir dann wohl der Fall sein, denn die Ex musste bei der Arbeitsagentur Rechte abtreten, um Leistungen zu bekommen.
Grundsätzlich ist das eine Frage für deinen Anwalt. Es geht um viel Geld, unsere amateurhaften Kenntnisse hier sind ein zu grosses Risiko.
Dein Ziel sollte also sein, die Rechtskraft oder wenigstens die Auszahlung zu verzögern, damit überhaupt noch etwas für eine Aufrechnung da ist. Ob die dann möglich ist, weiss ich nicht. Aufrechnen kann man nur gegenseitige und gleichartige Forderungen. Aufgerechnet werden kann nur, was fällig und durchsetzbar ist, zudem in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Gläubigers steht.
Die Forderung des Schuldners darf auch nicht abgetreten oder gepfändet worden sein. Das wird bei dir dann wohl der Fall sein, denn die Ex musste bei der Arbeitsagentur Rechte abtreten, um Leistungen zu bekommen.
Grundsätzlich ist das eine Frage für deinen Anwalt. Es geht um viel Geld, unsere amateurhaften Kenntnisse hier sind ein zu grosses Risiko.