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Ersparnisse dem Jugendamt bei Unterhaltvorschuss offenlegen
#10
(01-09-2023, 20:16)Mitch schrieb: Habe ich mir auch gedacht, dass mir das nicht verheiratet zu sein einiges ersparte.

Damit hast du völlig recht. Du ersparst dir Trennungsjahr, Scheidungskosten, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, jede Diskussion um Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, den Status "geschieden" und noch ein paar Dinge. Aber die Rechtsfolgen von Kindern ersparst du dir nicht.

(01-09-2023, 20:16)Mitch schrieb: Letzte Fragen. Schauen die denn aufs Konto und wie lange zurück? Muss ich der UVK Kontoauszüge geben? Kann ich die Abgänge schwärzen?

Lege einen aktuellen Kontoauszug mit dem Kontostand vor, schwärze eventuell abgedruckte Überweisungen vorher. Ich habe das immer so gemacht, dass ich einen Kontoauszug am Automaten gemacht habe. Fünf Minuten später noch einen. Da war dann logischerweise nur der Kontostand drauf, keine Überweisungen und Abhebungen mehr. Den habe ich im Original dem Jugendamt geschickt. Das war so beeindruckt, dass niemand weitere Fragen gestellt hat :-)

Hatte meine Ersparnisse in ähnlicher Situation (Kindesunterhalt, nicht verheiratet) auch beiseite geschafft. Ging problemlos.

Richter und auch Jugendamt sind berechtigt, aus eigenem Antrieb Auskünfte von den Banken einzuholen. In den Grössenordnungen bei dir und auch bei mir hatten die aber keine Lust dazu. Dass letztlich nichts zu holen war, war offensichtlich. Und wenn doch, was solls. Mein Versuch war nicht strafbar. Somit konnte ich nur gewinnen. So vorzugehen rate ich dir auch. Probiers einfach.
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RE: Ersparnisse dem Jugendamt bei Unterhaltvorschuss offenlegen - von p__ - 01-09-2023, 21:08

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