05-09-2023, 11:41
Ich sehe da keine Zulässigkeit i.S. Aufrechnung. Besonders nicht, wegen der o.g. Abtretung an den Sozialhilfeträger, aber auch sonst nicht i.S. Unterhalt.
Da ich Deine Verhältnisse nicht kenne und das Ganze rechtlich - wie o.g. - hier nicht wirklich abschließend beurteilt werden kann, weiß ich nicht, ob die einzige Alternative die ich sähe - nämlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren - für Dich eine Option wäre. Dazu müsste man Deine Gesamtsituation kennen.
Da ich Deine Verhältnisse nicht kenne und das Ganze rechtlich - wie o.g. - hier nicht wirklich abschließend beurteilt werden kann, weiß ich nicht, ob die einzige Alternative die ich sähe - nämlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren - für Dich eine Option wäre. Dazu müsste man Deine Gesamtsituation kennen.