05-09-2023, 13:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-09-2023, 13:50 von Unterhaltspreller2023.)
(05-09-2023, 11:41)DrNewton schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, wird doch im Rahmen der VKH geprüft, ob Erfolgsaussichten bestehen?
Was wird zuerst geprüft, Erfolgsaussichten oder die finanzielle Bedürftigkeit?
In den Beschluss ging es rein um gewährung von Prozesskostenhilfe auf Umgangsrecht was abgelehnt wurde, mit der Begründung das ich damals Geld zu Verfügung hatte und davon Gerichtskosten beiseite packen müsste, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Trennung nicht in vorhersehbar oder in Aussicht war, was komischerweise außeracht gelassen wurde. Ein Richter kann doch nicht einfach mir vorwerfen das ich wusste das es in nahe Zukunft zu einer Trennung kommen und seid wann hat es ihn zu Interessieren was ich mit dem Geld in der Ehe mache. Oder sehe ich das Falsch?