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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#13
Ich habe beschlossen, aufzugeben.

Nehmen wir mal an, ich zettele jetzt einen Rechtsstreit mit der Exe an, dann nimmt mein Anwalt den Zehnten des Streitwertes, das sind ca. 3.000.-€. Der gegnerische Anwalt macht es auch nicht viel biliger, hinzu kämen sonstige Verfahrenskosten falls ich unterliege - 7.000 bis 8.000 € auf jeden Fall. Und es kann sein, daß ich mir für viel Geld ein wertloses Stück Papier erstreite, weil meine Forderung uneintreibbar bleiben wird.
Das ist mir alles zu unsicher und zu teuer, ich kann mir mein Recht nicht mehr leisten.

Ich suche mir mit 66 Jahren wieder einen Job.

Daneben beziehe ich noch meine Altersrente, von dieser Altersrente wiederum geht der nacheheliche Ehegattenunterhalt ab. Berechnet wurde die Unterhaltshöhe im Jahre 2014 von meinem damaligen Einkommen von ca. 1.800.-€ netto. Wenn ich jetzt mit Teilzeitjob plus Altersrente höher komme als diese 1.800.-€, muß ich dann mit einer Erhöhung des nachehelichen Ehegattenunterhalts rechnen?
Beispiel: mir bleiben netto nach Abzug von Unterhalt usw. rund 1.500.-€ übrig (nach 50 Jahren Berufstätigkeit in der Automobilindustrie, davon 30 Jahre Höchstbeitrag in die Rentenversicherung einbezahlt). Mit einem Teilzeitjob verdiene ich 800.-€ monatlich hinzu. Das wäre mehr als damals die Berechnungsgrundlage. Muß ich da mit einer Abänderungsklage und einer Erhöhung des Unterhaltsbetrags rechnen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 07-09-2023, 10:01

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