08-09-2023, 13:49
@austriake: war denn das rechtlich zulässig, wenn nur ein kleiner betrag gefordert wurde - dich zu einem aufhebungsvertrag zu
drängen?
wenn vertrauensstellung, dann sollte das vertrauen auch soweit gehen, daß man dem stelleninhaber vertraut, seine privaten
sachen in ordnung zu bringen und die pfändung schnellstmöglichst auf heben zu lassen.
oder sind die gerne voreilig?
ist denn eine lohnpfändung ein kündigungsgrund generell? buw- hatte denn dein AG keinen hausanwalt, der eine entsprechende
nachricht an die femi-tusse geschrieben hätte?
bb
netlover
drängen?
wenn vertrauensstellung, dann sollte das vertrauen auch soweit gehen, daß man dem stelleninhaber vertraut, seine privaten
sachen in ordnung zu bringen und die pfändung schnellstmöglichst auf heben zu lassen.
oder sind die gerne voreilig?
ist denn eine lohnpfändung ein kündigungsgrund generell? buw- hatte denn dein AG keinen hausanwalt, der eine entsprechende
nachricht an die femi-tusse geschrieben hätte?
bb
netlover