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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#25
(08-09-2023, 13:49)netlover schrieb: @austriake: war denn das rechtlich zulässig, wenn nur ein kleiner betrag gefordert wurde - dich zu einem aufhebungsvertrag zu
drängen?

wenn vertrauensstellung, dann sollte das vertrauen auch soweit gehen, daß man dem stelleninhaber vertraut, seine privaten
sachen in ordnung zu bringen und die pfändung schnellstmöglichst auf heben zu lassen.

oder sind die gerne voreilig?

ist denn eine lohnpfändung ein kündigungsgrund generell? buw- hatte denn dein AG keinen hausanwalt, der eine entsprechende
nachricht an die femi-tusse geschrieben hätte?

bb
netlover

Das ist alles schon Geschichte. Hätte, könnte, wäre - alles vorbei.

Immerhin hat man mir die Möglichkeiten zu einem besonderen Konstrukt geboten, mit dessen Hilfe ich ins Ausland abtauchen konnte. Mehr Details beschreibe ich hier nicht, aus verständlichen Gründen. Fakt ist aber, daß mich die Anwältin der Unterhaltsberechtigten um meinen Job und damit die Einnahmequelle für den Unterhalt gebracht hat. Und Jahre später wirft das OLG Stuttgart diesen Sachverhalt MIR vor - und nicht der Verursacherin und Urheberin, die auch bei dieser Verhandlung mit im Saal saß. So ticken deutsche Richter, ich hab sie zur Genüge kennenlernen dürfen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 08-09-2023, 14:18

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