08-09-2023, 21:30
Leider ja. Jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch, diese Ansprüche kann man nicht miteinander verrechnen wenn es sich um mehrere Kinder handelt. Es kommt oft vor, dass man für das bei der Ex lebende Kind voll zu zahlen hat und für das Kind das man selber betreut nichts bekommt.
Das Kind, das nicht mehr bei einem Elternteil lebt hat einen Unterhaltsanspruch an beide Eltern. So wie ein volljähriges Kind.
Das Kind, das nicht mehr bei einem Elternteil lebt hat einen Unterhaltsanspruch an beide Eltern. So wie ein volljähriges Kind.