09-09-2023, 19:11
(09-09-2023, 17:27)Qwer-H schrieb: Mit welcher Quelle kann ich dies begründen?
Düsseldorfer Tabelle S. 2 Punkt 7:
Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei sei-
nen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR.
Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten
und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind
mit eigenem Haushalt angesetzt werden.