12-09-2023, 22:26
Über Betreuungsunterhalt spricht komischerweise keiner. Dabei ist das der abgefahrenste, perverseste Teil.
Hier ist die Reform beschrieben, das Eckpunktepapier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/...onFile&v=2
Der Betreuungsunterhalt wird als reformbedürftig bezeichnet. Meine ich auch, es wird nämlich höchste Zeit für Abschaffung. Der schiefmäulige Buschmann möchte ihn aber allen ernstes auf Ehegattenunterhaltsniveau anheben. Buschmann führt damit eine Zwangsehe ein, eine Ehe ohne steuerliche und sonstige Vorteile, aber mit allen Ehenachteilen, etwa Ehegattenunterhalt. Nicht die Rede ist übrigens auch vom gemeinsamen Sorgerecht, das Väter ohne Trauschein nach wie vor verweigert wird. Das hörts ganz plötzlich auf mit der Gleichstellung. Allein für diesen einen Punkt, dieses in Europas einzigartiges Schandmal gehören die Verantwortlichen in langjährige Haftstrafen wegen Menschenrechtsverletzung.
Künftig gibts auch eine Inflation und verschiedene Klassen. Die erste Klasse gilt, wenn die "Lebenslage des nichtverheirateten Elternteils vergleichbar ist mit der eines geschiedenen Elternteils": Dann gilt also auch da immer: Hälfte weg vom Einkommen für Unterhalt. Die Vollzeitversorgung gilt ja drei Jahre lang. Das wird teuer.
Die zweite Klasse gilt, wenn die Eltern nicht wie Verheiratete lebten. Woran das gemessen wird, dürften übrigens die nächsten 20 Jahre Gerichte ausknobeln und mit einer Vielzahl kostenpflichtiger "Einzelnfallentscheidung" dem ehrlosen Stand (=Anwälte) Milliarden zuschaufeln. Jedenfalls setzt Buschmann auch dann seinen Raubzug fort: Der Mindestbedarf, also der Mindesunterhalt wird fett erhöht, von 1120 EUR auf 1385 Euro. Unterhaltspflichtige dürfen weniger behalten wie die Mütter mindestkassieren.
Noch eine Änderung: Der Einsatz von Vermögen soll abgeschafft werden. Auch stinkreiche Mütter sollen Unterhalt abkassieren. Danke, Herr Buschmann, damit kann die nichtarbeitende nicht verheiratete Millionärserbin nun auch Unterhalt vom Vater verlangen.
Alle Dokumente zur Reform:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebu...?nn=110490
Auch das Berechnungsverfahren für Kindesunterhalt ist abgefahren.
Hier ist die Reform beschrieben, das Eckpunktepapier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/...onFile&v=2
Der Betreuungsunterhalt wird als reformbedürftig bezeichnet. Meine ich auch, es wird nämlich höchste Zeit für Abschaffung. Der schiefmäulige Buschmann möchte ihn aber allen ernstes auf Ehegattenunterhaltsniveau anheben. Buschmann führt damit eine Zwangsehe ein, eine Ehe ohne steuerliche und sonstige Vorteile, aber mit allen Ehenachteilen, etwa Ehegattenunterhalt. Nicht die Rede ist übrigens auch vom gemeinsamen Sorgerecht, das Väter ohne Trauschein nach wie vor verweigert wird. Das hörts ganz plötzlich auf mit der Gleichstellung. Allein für diesen einen Punkt, dieses in Europas einzigartiges Schandmal gehören die Verantwortlichen in langjährige Haftstrafen wegen Menschenrechtsverletzung.
Künftig gibts auch eine Inflation und verschiedene Klassen. Die erste Klasse gilt, wenn die "Lebenslage des nichtverheirateten Elternteils vergleichbar ist mit der eines geschiedenen Elternteils": Dann gilt also auch da immer: Hälfte weg vom Einkommen für Unterhalt. Die Vollzeitversorgung gilt ja drei Jahre lang. Das wird teuer.
Die zweite Klasse gilt, wenn die Eltern nicht wie Verheiratete lebten. Woran das gemessen wird, dürften übrigens die nächsten 20 Jahre Gerichte ausknobeln und mit einer Vielzahl kostenpflichtiger "Einzelnfallentscheidung" dem ehrlosen Stand (=Anwälte) Milliarden zuschaufeln. Jedenfalls setzt Buschmann auch dann seinen Raubzug fort: Der Mindestbedarf, also der Mindesunterhalt wird fett erhöht, von 1120 EUR auf 1385 Euro. Unterhaltspflichtige dürfen weniger behalten wie die Mütter mindestkassieren.
Noch eine Änderung: Der Einsatz von Vermögen soll abgeschafft werden. Auch stinkreiche Mütter sollen Unterhalt abkassieren. Danke, Herr Buschmann, damit kann die nichtarbeitende nicht verheiratete Millionärserbin nun auch Unterhalt vom Vater verlangen.
Alle Dokumente zur Reform:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebu...?nn=110490
Auch das Berechnungsverfahren für Kindesunterhalt ist abgefahren.