13-09-2023, 09:36
Hallo p,
sehr interessant. Danke für den Link!
Somit ist auch (zumindest zunächst, falls es so kommt) meine Frage bzgl. der Berechnung des Betreuungsanteils in Prozent beantwortet. Es wird nicht nach Stunden sondern nach Anzahl der Übernachtungen gerechnet. D.h. aber es werden einige Umgangszeiten in denen die Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil sind (zB unter der Woche nach Kindergarten/Schule bis nach dem Abendessen, an Feiertagen ohne Übernachtung, etc) nicht mitberechnet, obwohl auch dort Kosten für fahrt, Verpflegung etc. entstehen.
Auszug aus den FAQs:
Ab welchem Anteil der Mitbetreuung soll der Vorschlag greifen?
Der Vorschlag soll ab einem Mitbetreuungsanteil von mehr als 29 % greifen. Ab dieser Schwelle (und bis zu einer Betreuungsleistung von
knapp unter 50 %) soll von einer Betreuung im asymmetrischen Wechselmodell ausgegangen werden:
Und nur diese Fälle betrifft der Vorschlag. Berechnet werden soll der Betreuungsanteil im Regelfall anhand
eines nachprüfbaren objektiven Kriteriums, das auch in der Fachwelt akzeptiert ist: der Anzahl der Über-
nachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.
sehr interessant. Danke für den Link!
Somit ist auch (zumindest zunächst, falls es so kommt) meine Frage bzgl. der Berechnung des Betreuungsanteils in Prozent beantwortet. Es wird nicht nach Stunden sondern nach Anzahl der Übernachtungen gerechnet. D.h. aber es werden einige Umgangszeiten in denen die Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil sind (zB unter der Woche nach Kindergarten/Schule bis nach dem Abendessen, an Feiertagen ohne Übernachtung, etc) nicht mitberechnet, obwohl auch dort Kosten für fahrt, Verpflegung etc. entstehen.
Auszug aus den FAQs:
Ab welchem Anteil der Mitbetreuung soll der Vorschlag greifen?
Der Vorschlag soll ab einem Mitbetreuungsanteil von mehr als 29 % greifen. Ab dieser Schwelle (und bis zu einer Betreuungsleistung von
knapp unter 50 %) soll von einer Betreuung im asymmetrischen Wechselmodell ausgegangen werden:
Und nur diese Fälle betrifft der Vorschlag. Berechnet werden soll der Betreuungsanteil im Regelfall anhand
eines nachprüfbaren objektiven Kriteriums, das auch in der Fachwelt akzeptiert ist: der Anzahl der Über-
nachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.