23-09-2023, 12:51
Machs doch. Anmelden dort. Keine Ahnung, ob und was passiert. VIelleicht haste Glück, vielleicht nicht. Unterhaltsvorschuss-Schulden kann der Staat jedenfalls immer selber eintreiben. Ab 18 sind zivilrechtliche Ansprüche aus Unterhaltsschulden vom Gläubiger, also dem erwachsenen Kind beizutreiben.