23-09-2023, 20:33
1. Naja, wenn Du die Abmeldung nicht mehr hast, die Du an die KV gesendet hattest, dann kannst Du den Nachweis führen über die offizielle Abmeldung aus Deutschland. Das ersetzt das dann. Sobald jemand Deutschland verlässt, unterliegt er natürlich nicht mehr der Krankenversicherungspflicht und somit kann man einer solchen Forderung stichhaltig widersprechen. Es sei denn, man wandert in ein Land aus, in dem es auch eine Krankenversicherungspflicht gibt. Dann kann die KV in Deutschland einen Versicherungsnachweis aus eben diesem Land fordern. Klingt unlogisch. Machen sie aber so.
2. Forderungen von Inkassobüros muss man natürlich schon differenziert betrachten. Kauft ein Inkasso-Büro Forderungen, so darf es z.B. keine eigenen Kostend dafür berechnen. Also Inkassokosten. Ist aber eine gekaufte Forderung vom Ursprungsgläubiger tituliert, dann übernimmt die Inkasso natürlich auch den Titel und kann dann auch vollstrecken. Inkassobuden haben meist ihnen angeschlossene Anwälte.
Gar nicht zu reagieren, ist der falsche weg. Dieser eröffnet den Weg der Inkassobude zu allen weiteren Maßnahmen. Man schaut sich also erst einmal die Forderung an sich an. Weiß man, dass sie nicht tituliert ist, kann man - bei Dir ist das sehr wahrscheinlich - schlicht auf Verjährung gehen.
Ansonsten schreibt man denen zuerst, dass man
- eine Kopie des vorhandenen Titels von Ihnen sehen möchte
- sie die Vollmacht des Auftraggebers vorlegen möchten, oder mitteilen sollen, ob die Forderung gekauft wurde
Hat die Inkassobude einen Titel in Händen, dann prüft man die Verjährung der Zinsen - wie oben beschriieben
Weiterhin prüft man die Inkassokosten
Somit bestreitet man erst einmal die Forderung bis zur entsprechenden Prüfung derselben. Ist aber dann die Forderung immer noch gerechtfertigt, nutzt es wenig, sie nicht zu bezahlen.
Bist Du aber evtl. irgendwann dann wieder im Ausland und geht das schnell genug, so dass man hier nicht auf Dich zugreifen kann, leben die das mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ab.
2. Forderungen von Inkassobüros muss man natürlich schon differenziert betrachten. Kauft ein Inkasso-Büro Forderungen, so darf es z.B. keine eigenen Kostend dafür berechnen. Also Inkassokosten. Ist aber eine gekaufte Forderung vom Ursprungsgläubiger tituliert, dann übernimmt die Inkasso natürlich auch den Titel und kann dann auch vollstrecken. Inkassobuden haben meist ihnen angeschlossene Anwälte.
Gar nicht zu reagieren, ist der falsche weg. Dieser eröffnet den Weg der Inkassobude zu allen weiteren Maßnahmen. Man schaut sich also erst einmal die Forderung an sich an. Weiß man, dass sie nicht tituliert ist, kann man - bei Dir ist das sehr wahrscheinlich - schlicht auf Verjährung gehen.
Ansonsten schreibt man denen zuerst, dass man
- eine Kopie des vorhandenen Titels von Ihnen sehen möchte
- sie die Vollmacht des Auftraggebers vorlegen möchten, oder mitteilen sollen, ob die Forderung gekauft wurde
Hat die Inkassobude einen Titel in Händen, dann prüft man die Verjährung der Zinsen - wie oben beschriieben
Weiterhin prüft man die Inkassokosten
Somit bestreitet man erst einmal die Forderung bis zur entsprechenden Prüfung derselben. Ist aber dann die Forderung immer noch gerechtfertigt, nutzt es wenig, sie nicht zu bezahlen.
Bist Du aber evtl. irgendwann dann wieder im Ausland und geht das schnell genug, so dass man hier nicht auf Dich zugreifen kann, leben die das mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ab.