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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#1
Meine Ex lässt mich über ihren Anwalt wissen, dass sie einen steuerlichen Nachteilsausgleich für das ganze Jahr haben möchte, in dem die Trennung erfolgte. Sie hatte eine Einzelveranlagung durchgeführt und ordentlich kassiert. Ich habe eine fette Nachzahlung geschätzt bekommen. Ich habe eine Beschwerde eingelegt und sie zu einer gemeinsamen Veranlagung gezwungen. Die Nachzahlung vor dem Finanzamt habe ich dann komplett übernommen.
In den Nachtrennungsmonaten habe ich keinen direkten Unterhalt bezahlt, habe aber die Mietkosten und sonstiges übernommen, was unterhalsrelevant ist. Trotz dieser Tatsache habe ihr im Erledigungsinteresse ein Teil des Betrages erstattet, den sie bei einer Einzelveranlagung bekommen hätte. Dieser Teil entspricht dem Teil des Jahres, in dem wir getrennt gewesen sind. 
Sie lässt aber nicht ab und möchte den ganzen Betrag haben. Meiner Meinung hat sie keinen Anspruch darauf, da für die Vortrennungsmonate kein Nachteilsausgleich erfolgt. Wir haben ja gemeinsam gewirtschaftet. Wir hatten in diesem Jahr wie auch in den Jahren zuvor die Steuerklassen 3/5.

Leider finde ich relativ wenig darüber im Netz. Hätte sie eine Chance damit vor Gericht?
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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von MrBean - 25-09-2023, 20:20

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