26-09-2023, 17:14
Tja, für die Mutter incl. automatischem Sorgerecht reicht der Satz im BGB §1591, "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat". Und dann folgt die Vaterschaft in all ihren glorreichen gesetzlichen Abstufungen seitenweise in §1592, § 1593, § 1594 , § 1595, § 1596, § 1597, § 1597a, § 1598, § 1598a, § 1599, § 1600, § 1600a, § 1600b, § 1600c bis schliesslich § 1600d "Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft".
Da ist es, das ganze Elend. Und das in Zeiten sehr leichter, schneller und billiger Abstammungsuntersuchungen. Einen Satz BGB §1592, "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat" werd ich aber nicht erleben.
Und wer nun damit ankommt, Vaterschaft wäre ja nicht nur eine biologisch Sache: Gut, wenn es so sei, dann aber aber Mutterschaft auch nicht.
Da ist es, das ganze Elend. Und das in Zeiten sehr leichter, schneller und billiger Abstammungsuntersuchungen. Einen Satz BGB §1592, "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat" werd ich aber nicht erleben.
Und wer nun damit ankommt, Vaterschaft wäre ja nicht nur eine biologisch Sache: Gut, wenn es so sei, dann aber aber Mutterschaft auch nicht.