Als Erstes: Das Verhalten Deiner Frau wird sich nun genau so weiter fortsetzen. Jedes Entgegenkommen, wird sie Dir aus der Hand reißen. Jede Nachlässigkeit, gerne ausnutzen. Offensichtlich warst Du nun schon beim Anwalt. Der wird die Formalien erledigen. Mitdenken wird er nicht. Jeder Schritt ist alleinig von Dir, strategisch und Wohl durchdacht, im Rahmen Deiner Möglichkeiten, durch zu denken.
Oft sehe ich, dass diese Frauen es schaffen, durch Erpressung und Angstmacherei, getroffene Entscheidungen des Noch-Ehemannes revidiert zu sehen. Beispiel Auto. Da die Nummer hier ohnehin sehr teuer wird und der Bestand der Firma sogar gefährdet sein könnte, solltest Du jede Maßnahme treffen die geeignet ist, sich zu entlasten.
Nimmt sie erst mal das Auto mit, zahlst mit 100%iger Sicherheit Du die Raten weiter. In der Folge kannst Du dann sehen, wie Du (falls vorhanden) im Innenverhältnis die hälftigen Raten wieder bekommst. Und dann hast Du immer noch die andere Hälfte an der Backe und keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Ist das Fahrzeug aber bezahlt und evtl. auf die Firma angemeldet (Abschreibung) fliegt das Ding auch noch aus dem Betriebsvermögen raus, wenn sie es mit nimmt. Du hast den steuerlichen Nachteil und sie lacht sich in´s Fäustchen.
Wenn Du die Möglichkeit hast, sieh zu, dass die Mühle zurück gegeben wird. Soll sie sich einen Mietwagen vom erbeuteten Geld nehmen oder wovon auch immer. Das ist ein Vertrag, der dich nicht tangieren soll. Lass sie dann machen. Exportiere Arbeit auf sie und von Dir weg.
Um was handelt es sich bei der Firma? GbR? GmbH? Wenn sie das Firmenkonto schon plündert, Geld umschichtet und Du keinen Zugriff mehr darauf hast, wie werden die Kosten weiterhin geleistet? Da stellt sich die Frage, wie die Firma weiter funktionieren soll. Hier bräuchte man mehr Details. Hier kann es auch sehr schnell zur Insolvenz kommen. Könnte das der Fall sein?
Steht gflls. hoher Ehegattenunterhalt im Raum, analog der eventuell hohen Gewinne aus der Vergangenheit? Trennungsunterhalt steht auf jeden Fall im Raum. Kinder? Kindesunterhalt?
Wenn dem so ist, dann wird es zur Überlegung kommen müssen, Insolvenz anzumelden. Das ist ein harter Schnitt. Mindert zwangsläufig aber die Verpflichtungen ihr gegenüber und ein Insolvenzverwalter würde höchstwahrscheinlich vorab abgesaugtes Vermögen von Seiten der Ex, von genau Ihr zurück verlangen. Besonders bei einer GmbH eine heiße Geschichte. Das HGB ist da nicht witzig aufgestellt. Du würdest Dir eine Klage gegen die Ex sparen (mit ungewissem Ausgang) und die Arbeit auf den Insolvenzverwalter exportieren.
Für den Gemeinschaftskredit haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Außerhalb einer Insolvenz (ich muss jetzt ja noch in Ermangelung an Details rum spekulieren) kannst Du im Innenverhältnis sie haftbar machen. Aber wo am Ende nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren...
Das eigene Konto war natürlich richtig einzurichten! Du kannst jetzt nur noch vom privaten Gemeinschaftskonto umschichten. Das war´s. Soll die Firma irgendwie weiter Bestand haben sollen, dann braucht auch diese ein neues Konto. Du kannst dann nur mit zukünftigen Einnahmen aus Rechnungen kalkulieren. Wenn Du damit hin kommst – ist es gut.
Wo sind die Möbel hin? Somit hat sie schon eine eigene Wohnung. Wohnt sie dort schon und ist dort schon angemeldet? Dann Schlösser austauschen!
Oft sehe ich, dass diese Frauen es schaffen, durch Erpressung und Angstmacherei, getroffene Entscheidungen des Noch-Ehemannes revidiert zu sehen. Beispiel Auto. Da die Nummer hier ohnehin sehr teuer wird und der Bestand der Firma sogar gefährdet sein könnte, solltest Du jede Maßnahme treffen die geeignet ist, sich zu entlasten.
Nimmt sie erst mal das Auto mit, zahlst mit 100%iger Sicherheit Du die Raten weiter. In der Folge kannst Du dann sehen, wie Du (falls vorhanden) im Innenverhältnis die hälftigen Raten wieder bekommst. Und dann hast Du immer noch die andere Hälfte an der Backe und keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Ist das Fahrzeug aber bezahlt und evtl. auf die Firma angemeldet (Abschreibung) fliegt das Ding auch noch aus dem Betriebsvermögen raus, wenn sie es mit nimmt. Du hast den steuerlichen Nachteil und sie lacht sich in´s Fäustchen.
Wenn Du die Möglichkeit hast, sieh zu, dass die Mühle zurück gegeben wird. Soll sie sich einen Mietwagen vom erbeuteten Geld nehmen oder wovon auch immer. Das ist ein Vertrag, der dich nicht tangieren soll. Lass sie dann machen. Exportiere Arbeit auf sie und von Dir weg.
Um was handelt es sich bei der Firma? GbR? GmbH? Wenn sie das Firmenkonto schon plündert, Geld umschichtet und Du keinen Zugriff mehr darauf hast, wie werden die Kosten weiterhin geleistet? Da stellt sich die Frage, wie die Firma weiter funktionieren soll. Hier bräuchte man mehr Details. Hier kann es auch sehr schnell zur Insolvenz kommen. Könnte das der Fall sein?
Steht gflls. hoher Ehegattenunterhalt im Raum, analog der eventuell hohen Gewinne aus der Vergangenheit? Trennungsunterhalt steht auf jeden Fall im Raum. Kinder? Kindesunterhalt?
Wenn dem so ist, dann wird es zur Überlegung kommen müssen, Insolvenz anzumelden. Das ist ein harter Schnitt. Mindert zwangsläufig aber die Verpflichtungen ihr gegenüber und ein Insolvenzverwalter würde höchstwahrscheinlich vorab abgesaugtes Vermögen von Seiten der Ex, von genau Ihr zurück verlangen. Besonders bei einer GmbH eine heiße Geschichte. Das HGB ist da nicht witzig aufgestellt. Du würdest Dir eine Klage gegen die Ex sparen (mit ungewissem Ausgang) und die Arbeit auf den Insolvenzverwalter exportieren.
Für den Gemeinschaftskredit haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Außerhalb einer Insolvenz (ich muss jetzt ja noch in Ermangelung an Details rum spekulieren) kannst Du im Innenverhältnis sie haftbar machen. Aber wo am Ende nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren...
Das eigene Konto war natürlich richtig einzurichten! Du kannst jetzt nur noch vom privaten Gemeinschaftskonto umschichten. Das war´s. Soll die Firma irgendwie weiter Bestand haben sollen, dann braucht auch diese ein neues Konto. Du kannst dann nur mit zukünftigen Einnahmen aus Rechnungen kalkulieren. Wenn Du damit hin kommst – ist es gut.
Wo sind die Möbel hin? Somit hat sie schon eine eigene Wohnung. Wohnt sie dort schon und ist dort schon angemeldet? Dann Schlösser austauschen!